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Notwendige Voraussetzungen für autonomes Fahren
ÜbersichtAutonomes Fahren: Daimler als InnovatorAutonomes Fahren: Schon morgen RealitätDas Verkehrssystem von morgen ist vernetzt und autonomDer Mercedes-Benz Future Truck 2025 – schon heute die Technik von morgenFahrbericht - Mercedes-Benz Trucks: Führend bei Assistenz- und SicherheitssystemenMercedes-Benz Future Truck 2025: Schon heute unterwegs im Lkw von morgenNotwendige Voraussetzungen für autonomes FahrenTransport und Verkehr – heute und in ZukunftVom Fahrer zum Transportmanager – Premiere im Cockpit der ZukunftWeltpremiere für das Verkehrssystem von morgen – effizienter, sicherer, vernetzter – und autonomWeniger Verbrauch und Emissionen – mehr Effizienz und SicherheitZukunft wird Wirklichkeit: Autonomes Fahren in der Praxis
Die Schritte vom manuellen zum autonomen Fahren müssen rechtlich flankiert werden. Die technischen Voraussetzungen sind mit dem Mercedes-Benz Future Truck 2025 erstmals demonstriert, jedoch bedarf es einer Anpassung der Gesetzgebung an diese neue Dimension des Fahrens. Bereits im Gange ist eine Weiterentwicklung der „Wiener Straßenverkehrskonvention“ von 1968, die nahezu alle europäischen Staaten unterzeichnet und umgesetzt haben. Diese Übereinkunft soll den Straßenverkehr durch eine Standardisierung der Regeln sicherer machen und besagt in einer Kernaussage: Der Fahrer muss sein Fahrzeug jederzeit und unter allen Umständen beherrschen.
Auf der Basis der Wiener Straßenverkehrskonvention gestattet die UN/ECE-Regelung R 79 für Lenkanlagen nur korrigierende Lenkeingriffe, aber kein automatisches Lenken bei Geschwindigkeiten über 10 km/h. Diese Möglichkeit ist bereits eine der Voraussetzungen für Park- und Stau-Assistenten.
Entstanden ist der Wiener Vertrag in einer Zeit, als autonomes Fahren noch in die Rubrik Science Fiction fiel. Die USA haben die Wiener Straßenverkehrskonvention nicht unterzeichnet. Deshalb war es hier in mehreren Bundesstaaten möglich, zumindest für den Testbetrieb autonomer Fahrzeuge im Straßenverkehr Regeln zu schaffen.
Ein Expertenausschuss der Vereinten Nationen hat die Wiener Straßenverkehrskonvention kürzlich ergänzt und damit die Basis für die Legalisierung des autonomen Fahrens geschaffen. Entsprechende Systeme werden künftig zulässig sein, wenn sie jederzeit vom Fahrer abgeschaltet oder übersteuert werden können. Beim „Highway Pilot“ im Mercedes-Benz Future Truck 2025 gehört das zur Standardprogrammierung.
Technisch und juristisch muss ebenfalls Datensicherheit gewährleistet sein. Das betrifft Eingriffe von außen auf das einzelne Fahrzeug, aber auch die Übertragung von Daten bei der Kommunikation V2V und V2I und Internet.
Neben Zulassungsfragen gilt es auch verkehrsrechtliche Fragen zu klären, etwa für die Haftung bei Verkehrsverstößen und bei auch künftig nicht völlig auszuschließenden Unfällen. Gleiches gilt für Themen rund um Versicherungen und Produkthaftung. Zu definieren ist auch, wie sich neue Arbeitsmodelle und Berufsbilder mit den klassischen starren Regelungen der Lenk-und Ruhezeiten verbinden lassen.
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