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Daimler AG weist Vorwürfe gegen Verstöße im Datenschutz und Arbeitsrecht bei Einstelluntersuchungen zurück
Stuttgart
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29.10.2009
  • Keine Blutuntersuchung im Rahmen von Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Stuttgart - Die Daimler AG weist Vorwürfe zurück, dass das Unternehmen bei Einstelluntersuchungen gegen den Datenschutz und Arbeitsrecht verstößt. Der Norddeutsche Rundfunk hat am Mittwoch berichtet, Daimler würde bei der Einstellung von neuen Mitarbeitern fragwürdige Methoden anwenden, indem Bewerber für einen Job schon während des Bewerbungsverfahrens Blutproben abgeben müssten.
Im Rahmen von Bewerbungs- und Auswahlverfahren werden weder Blut- noch Gesundheitstests gemacht. Daimler greift vielmehr bei der Bewerbersuche und -auswahl auf gängige Auswahlinstrumente wie Prüfung der Bewerbungsunterlagen, Interviews und Assessment Center zurück. Werksärztliche Untersuchungen finden erst im Zuge des konkreten Einstellprozesses statt, den jeder Bewerber vor oder nach einer endgültigen Zusage für die jeweilige Stelle durchläuft. Teil dieser werksärztlichen Untersuchung ist auch eine Blutuntersuchung.
Die werksärztlichen Untersuchung erfolgt beim Werksärztlichen Dienst. Für die Durchführung der Tests willigt der Bewerber vorher gegenüber dem Werksarzt in eine Standard-Blutbilduntersuchung ein. Die Ergebnisse verbleiben beim Werksarzt, der der ärztlichen Schweigepflicht unterliegt. Der Werksarzt teilt der Personalabteilung mit, ob der Bewerber für die Stelle gesundheitlich geeignet ist oder nicht. Im Sinne der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers werden die Befunde vom Werksarzt direkt mit den Jobsuchenden besprochen.
Einstelluntersuchungen, die z.B. bei Jugendlichen oder für Mitarbeiter im Gastronomiebereich sogar gesetzlich vorgeschrieben sind, gibt es bei Daimler seit mehr als 30 Jahren. Mit dem Gesamtbetriebsrat wurde dazu eine Gesamtbetriebs-vereinbarung abgeschlossen. Bei Einstelluntersuchungen wird geprüft, ob der Bewerber für die Stelle, auf die er sich beworben hat, arbeitsfähig ist. Die Einstell- und Blutuntersuchungen werden im Rahmen der Fürsorgepflicht des Unternehmens zum Schutz des Mitarbeiters vorgenommen. Sie dienen natürlich im Sinne der Prävention dazu, arbeitsbedingte gesundheitliche Schäden zu vermeiden sowie Einsatzeinschränkungen festzustellen.
Es ist selbstverständlich, dass das Unternehmen seine Einstellungsprozesse ständig überprüft.
Die Aufsichtsbehörde für Datenschutz des Innenministeriums hat die Daimler AG gestern zu einer Stellungnahme aufgefordert, die das Unternehmen unverzüglich abgegeben hat. Die Behörde hat die Prüfung noch nicht abgeschlossen.
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